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Autor: René Petry ist Geschäftsführer der Agentur

Der Informatiker ist Dozent bei der SAWI und Digicomp sowie Prüfungsexperte für die Eidgenössische Prüfung im Bereich Marketing.

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Remarketing

Remarketing und Retargeting verfolgen ähnliche Ziele, aber es gibt einige wichtige Unterschiede in Bezug auf die Sichtbarkeit, die Strategie und die Frage, wen Sie effektiv erreichen können. Wichtig ist, dass nur 2 % der Besucher einer Website kaufen, wenn diese auf Ihrer Webseite landen. Das ist natürlich extrem wenig. Daher ist es aus Sicht der Unternehmen natürlich sinnvoll, den Interessenten immer wieder das eigene Angebot zu präsentieren. Und zwar egal wo Besucher sich im Internet bewegen (Retargeting). Die Technik sowie die Unternehmen Google und Facebook machen dies heutzutage möglich.

„Fang den Interessenten“- Strategien

Remarketing bezieht sich dagegen häufig auf Internet-Marketing-Massnahmen, die Kunden über E-Mail-Kampagnen, Upsells, Cross-Selling-E-Mails, Alerts, Autoresponder, Lifecycle- Marketing-E-Mails etc. immer wieder ansprechen. Denken Sie an die personalisierten Amazon-E-Mails, die Sie nach dem Kauf eines Produkts erhalten. Remarketing verwendet also primär E-Mails an seine Kunden, nachdem diese den Warenkorb verlassen oder einen Artikel auf die Wunschliste gesetzt haben. Voraussetzung ist, dass die E-Mail-Adresse vorhanden ist (Remarketing).

Und dann wird es etwas verwirrend. Manchmal wird das Retargeting auch als „Remarketing“ bezeichnet (obwohl es sich tatsächlich um Remarketing handelt). Ein Beispiel hierfür sind die Remarketing-Tools von Google, bei denen es sich im Grunde genommen um Retargeting-Tools handelt.

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    Remarketing und Retargeting mit Google- und Facebook-Cookies

    Retargeting bedeutet nichts anderes, als Interessenten, dessen E-Mail man nicht hat, immer wieder auf das eigene Angebot aufmerksam zu machen. Das funktioniert technisch ganz einfach. Beim Besuch einer Website setzt Google einen Cookie auf Ihren PC/ Tablet/ Smartphone. Verständlich wird das an einem einfachen Beispiel. Sie verkaufen bspw. Kühlschränke in dem Online-Shop www.superkuehlschraenke.ch. Peter, der Ihre Website besucht, hat Interesse an Kühlschränken und kämpft sich durch Ihr Angebot. Peter stimmt auch der Cookie-Vereinbarung zu. Jetzt wird das entscheidende Retargeting-Cookie gesetzt. Dies erfolgt natürlich immer unter dem Schutz der geltenden DSGVO und mit dem Gedanken, dass Peter an dem Angebot auf der besuchten Website Interesse hat.

    Sie als Betreiber der Website www.superkuehlschraenke.ch haben zudem über die Sichtbar Online Marketing AG einen Werbevertrag mit Google zur Auslieferung von Werbeanzeigen im Google-Netzwerk abgeschlossen. Zusätzlich ist die Funktion Google-Remarketing im AdWords Interface aktiviert. Wenn Peter jetzt bspw. noch andere Websites besucht, auf denen Google-/Facebook-Anzeigen ausgeliefert werden, sieht Peter Ihre Anzeige mit Link zu www.superkuehlschraenke.ch. Das können Websites wie ein Preisvergleichsportal für Kühlschränke, ein Portal mit Tests zu Kühlschränken oder andere Websites sein, die Geld mit Google-Anzeigen verdienen. Damit sieht Peter beim Google-Remarketing also im Idealfall immer Ihre Werbung von www.superkuehlschraenke.ch, egal auf welchen Seiten Peter surft. Das gleiche Setup gibt es auch beim Facebook-Remarketing. Sichtbare Retargeting-Kampagnen richten sich daher an Besucher, die echtes Interesse haben und mehr von Ihnen hören wollen.